Der BFH hat in zwei Urteilen VI R 44/04 und VI R 35/05 Kurs- und Seminar-Aufwendungen als Werbungskosten anerkannt.
Im ersten Fall hatte eine Redakteurin Kurse zum Neuro-Linguistischen Programmieren (NLP) besucht. Im zweiten mussten Eheleute um die Anerkennung von Gebühren für Seminare und Sitzungen zur Persönlichkeitsentfaltung als Werbungskosten streiten.
Nach den Urteilen ist insbesondere wesentlich, dass die Veranstaltungen von einem berufsmäßigen Veranstalter durchgeführt werden, der Teilnehmerkreis homogen und der Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten darauf angelegt ist, anschließend beruflich verwendet zu werden.
Die Voraussetzung „homogener Teilnehmerkreis” ist nach diesen Urteilen bereits erfüllt, wenn die Interessen der Teilnehmer fachlich gleichgerichtet sind.
Es schadet nicht, dass die Teilnehmer aus unterschiedlichen Berufsgruppen stammen und die Lehrinhalte auch privat angewendet werden können.
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