Gestern hat die Geschäftsstelle des XI. Zivilsenats des BGH bekannt gegeben, sie berichtige ein Urteil „wegen eines (sic!) offensichtlichen Schreibversehens der Kanzlei”. Tatsächlich waren es gleich sieben Versehen.
Unterschrieben war das nun berichtigte Urteil, wie stets, naturgemäß nicht von der Kanzlei, sondern von Richtern; im entschiedenen Fall von vier Richtern, ein Richter war wegen Urlaubs „gehindert, seine Unterschrift beizufügen”; Az.: XI ZR 283/07. Offenbar sind keinem Richter die Fehler aufgefallen.
Dabei war das Urteil so wichtig, dass ihm Leitsätze vorangestellt wurden und es sowohl im Nachschlagewerk des BGH als auch in der halbamtlichen Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ) und in der BGHR, einer systematischen Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, veröffentlicht werden soll.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen