Um Trinkgelder wird vielfältig gestritten.
Der FOCUS von morgen berichtet:
Der Münchner Oberbürgermeister hat in einem Brief an alle Haushalte mitteilen lassen, die Müllmänner seien ab sofort allen anderen 20.000 städtischen Bediensteten gleichgestellt und dürften nur noch Sachspenden bis 15 Euro annehmen. Müllmänner, die dennoch Trinkgeld annehmen, sind verpflichtet, das Geld beim Antikorruptionsbeauftragten der Stadt abzugeben.
Das Landesarbeitsgericht Hamburg hatte in einem anderen Zusammenhang zu Trinkgeldern zu entscheiden. Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat es in seinem Urteil Urteil Az.: 5 Sa 69/07 festgestellt, dass Trinkgeld zwar kein Arbeitsentgelt darstellt; aber bei einer ungerechtfertigten Kündigung unter Umständen als Schadensersatz erfolgreich verlangt werden kann.
Wieviel kommt denn mit Trinkgeldern so zusammen? Das LAG Hamburg berichtet:
„Der bei der Beklagten bestehende Betriebsrat befragte 7 von 27 Stammzustellern zu der Höhe der von ihnen in dieser Zeit erhaltenen Trinkgelder. Es wurden für die Weihnachtszeit Trinkgelder [für Briefzusteller] in folgenden Größenordnungen angegeben: EUR 100, EUR 160, EUR 400, EUR 560. EUR 1.000, EUR 1.350 und EUR 1.900.”
Der Münchner Personalratschef erklärt lt. FOCUS:
Bislang nahmen die Müllwerker (Monatsgehalt 2000 bis 2400 Euro) an Weihnachten
zwischen mehreren hundert und 3000 Euro an Trinkgeldern pro Nase ein.
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