Das Landgericht Oldenburg entwickelt sich mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts zu einem Vorreiter gegen die Verwendung moderner Techniken im Gerichtssaal.
Eben erst hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss Az.: 1 BvQ 46/08 eine weit gefasste sitzungspolitische Anordnung des Landgerichts Oldenburg bestätigt, mit der die nicht anonymisierte Bildberichterstattung über den Angeklagten eines Strafverfahrens untersagt worden ist. Wir haben am 30. November an dieser Stelle berichtet. Entschieden hatte die 1. Kammer des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in einem Eilverfahren.
Nun hat dieselbe Kammer in einem Beschluss Az.: 1 BvQ 47/08 bestätigt, dass das Landgericht Oldenburg die Benutzung von Laptops während der Verhandlung verbieten durfte. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Bestätigung im Wesentlichen so begründet:
„Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass moderne Laptops teils über Kameras und Mikrofone verfügen, deren - § 169 Satz 2 GVG zuwider laufende - Verwendung während der mündlichen Verhandlung sich kaum kontrollieren ließe. Durch den Ausschluss von Laptops wird die Berichterstattung auch nicht so nachhaltig erschwert, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Pressefreiheit zu befürchten wäre ...”.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen