Rechtsuchende setzen oft als selbstverständlich voraus, dass sich die Gerichte auskennen. Dieses Vertrauen geht jedoch zu weit.
Henssler und Deckenbrock stellen beispielsweise zu einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln, Az.: 6 U 177/07, das anwaltliche Berufsrecht betreffend, fest:
„Die Entscheidung des OLG Köln zeigt, dass die Instanzgerichte nur sehr selten mit dem anwaltlichen Berufsrecht konfrontiert werden und daher auch mit der notwendigen Literatur kaum ausgestattet sind. Der Senat arbeitet nicht nur - wie es die in die Entscheidung aufgenommenen Zitate zeigen - mit veralteten Auflagen von Kommentaren zur BRAO, sondern berücksichtigt auch nicht, dass der BGH in zwei jüngeren Entscheidungen bereits die Zulässigkeit der Anwalts-AG bejaht hat.”
Quelle: EWiR Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht Kurzkommentare vom 19. 12. 2008.
Anmerkung: Sogar bei Google war bereits im Jahre 2005 die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgewiesen worden, und zwar sogar an erster Stelle des am nächsten liegenden und am meisten gebrauchten Schlagworts, nämlich ”Anwalts AG”. Das OLG Köln hat sein Urteil erst am 27. 2. 2008 verkündet, also mehr als zwei Jahre später. Ebenso bemerkenswert: Von Rechtsanwälten verlangt die Rechtsprechung, dass die Anwälte die Rechtsprechung kennen, zumal die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
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