So zitiert ein morgen erscheinender FOCUS-Artikel in seinem Schluss-Satz Joachim Schütz vom Werbeverband OWM. Wertvoll an dem Artikel ist zunächst, dass nun voraussichtlich das Problem allgemein von der Publikumspresse aufgegriffen wird. Als Beispiele führt FOCUS auf, dass politische Blitzumfragen und die Media-Analyse bedroht sind.
Die Bedrohung geht darauf zurück, dass die bis jetzt geplante Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes der repräsentativen Markt- und Meinungsforschung die Daten zur Bildung von Stichproben verwehrt. Es soll sogar ausgeschlossen sein, öffentlich zugängliche Daten - wie zum Beispiel das Hochschullehrerverzeichnis - zu nutzen.
Der Verf. dieser Zeilen meint, dass der Gesetzgeber mit der Novellierung in der bisherigen Fassung die von der Verfassung garantierte Forschungsfreiheit, das Demokratieprinzip, die Presse-und Informationsfreiheit sowie die Berufsfreiheit im Übermaß missachtet.
So entspricht es sicherlich nicht dem Grundgesetz, dass sich die Politik in wesentlichen Teilen der demokratischen Kontrolle durch repräsentative Blitzumfragen entledigt.
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