„Deutschland sucht“ – Ja was? Den Superstar? Nein, das „hässlichste Jugendzimmer“.
Das OLG Köln hat jüngst in einem Urteil Az. 6 U 147/08 einer Möbel- und Einrichtungshauskette verboten, Logos ähnlich der ovalen Wort-/ Bildmarke „Deutschland sucht den Superstar“ mit den Wortbestandteilen „XYZ sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer“ bzw. „XYZ sucht Deutschlands hässlichstes Wohnzimmer“ vor dunkelblauem Hintergrund zu benutzen. Die Möbel- und Einrichtungshauskette veranstaltete ein Gewinnspiel, bei dem über die von Teilnehmern eingesandten motto-getreuen Fotos abgestimmt werden sollte.
Das OLG Köln bejahte eine Markenverletzung; zwar nicht nach BGH Az.: I ZR 159/02 – Lila Postkarte (wir berichteten über dieses Urteil bereits am 16. Juli 2005) wies das OLG Köln auch den Einwand des Verwenders zurück, die Kunst- und die Meinungsfreiheit, Art. 5 GG, seien betroffen.
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