„Versöhnt? Warum machen sie so ein Geheimnis daraus?”
Diese beiden Fragen durften gestellt werden.
Zur ersten Frage („Versöhnt?”):
„Denn in Bezug auf den bloßen Umstand der Versöhnung hat sich die Antragstellerin inzwischen ihres Privatsphärenschutzes begeben, indem sie sich [nach jahrelanger Trennung] bei einem Golf-Turnier in Bad Giesbach im Juli 2008 gemeinsam mit ihrem [bekannten] ehemann als Paar den Pressefotografen zeigte.”
Zur zweiten Frage („Warum machen sie ein solches Geheimnis daraus?”):
„Auf der anderen Seite hat die Antragstellerin durch ihr Verhalten, indem sie sich einerseits Pressefotografen gegenüber mit ihrem Mann als Paar präsentiert, sich andererseits aber nicht öffentlich äußert, wiederum ein öffentliches Interesse an der Frage geweckt, wieso sie sich nicht öffentlich zur Beziehung äußert, ...”.
So entschieden hat das Landgericht Hamburg in seinem - uns am 23. 2. 2009 zugestellten - Urteil Az.: 324 0 647/08.
Wie schwierig es für Journalisten ist abzugrenzen, zeigt der zweite Teil des Urteils. In ihm legen die Richter dar, dass sich ihres Erachtens die Zeitschrift dagegen nicht damit auseinandersetzen durfte, „in welcher Weise die Antragstellerin und ihr Ehemann nach jahrelanger Trennung wieder zusammengefunden bzw. nach ihrer Versöhnung Zeit miteinander verbracht hätten.”
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