Heute werden die Zeitungen berichten, dass gestern das Verwaltungsgericht Stuttgart das Land Baden-Württemberg verurteilt hat, der Zeitschrift „Focus Schule” Abi-Durchschnittsnoten, Durchfaller- und Abbrecherquoten einzelner Schulen herauszugeben. Bislang zugestellt wurde uns nur per Kopie die
Entscheidung
als solche (Az.: 1 K 943/09), noch nicht die Urteilsbegründung. Eine Pressererklärung des Gerichts fehlt noch.
Wir stellen hier die vom Focus-Verlag erhobene Klage vom 10. März 2009, die Focus-Stellungnahme vom 5. August 2009 zur Klageerwiderung des Landes Baden-Württemberg sowie einen weiteren Focus-Schriftsatz, dieses Mal vom 12. Januar 2010 ins Netz.
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