Der BFH hat mit Urteil vom 9.3.2010 (Az.: VIII R 32/07) entschieden, dass Reisen, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer/Vorstand als Mitglied einer Wirtschaftsdelegation eines Ministerpräsidenten oder eines Minister unternimmt, und Reisen zum Weltwirtschaftforum in Davos grundsätzlich keine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen, sondern abziehbare Betriebsausgaben.
Einleitend stellte der BFH fest, dass er grundsätzlich an der Unterscheidung zwischen Auslandsreisen, die einen unmittelbaren betrieblichen Anlaß haben, und Auslandsreisen, denen ein solcher Anlaß fehlt, festhält. In letzterem Fall kann im Einzelfall eine Gesamtabwägung ergeben, dass die Reisekosten insgesamt abziehbar, aufteilbar oder nicht abziehbar sind.
Aber er gab in seiner Rückverweisung der Sache richtungweisende und für die Wirtschaft hilfreiche Hinweise:
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