Dieses Mal hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der beurteilte Rechtsstreit ist auch deshalb von besonderem Interesse, weil in allen Medien die Forderung Jauchs diskutiert wurde, über Details der Hochzeitsfeier nicht zu berichten.
Zunächst hatten das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg die Geldentschädigungsklage Jauchs abgewiesen. Das Oberlandesgericht Hamburg verneinte über das LG Hamburg hinausgehend sogar jegliche Persönlichkeitsrechtsverletzung. Siehe unseren Eintrag vom 3. November 2009.
Der Bundesgerichtshof hat nun die von Jauch gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde mit Beschluss vom 23.11.2010, Az.: VI ZR 308/09, zurückgewiesen.
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