Die 6. Beschlußabteilung hat soeben - in Abstimmung mit der EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb - entschieden:
• Für das Fair-Search-Anliegen von BDZV/VDZ ist ab sofort die EU-Kommission zuständig. Innerhalb der Generaldirektion Wettbewerb ist bei der Generaldirektion Wettbewerb das Referat C-3 verantworlich. Referatsleiter ist Per Hellstrom (schwedischer Jurist). Stellvertretender Referatsleiter ist Herr Dr. Thomas Kramler (österreichischer Jurist), Case-Handlerin Frau M. Scholz (deutsche Kartelljuristin). Hier ein Link zum Organigram der Generaldirektion Wettbewerb:
http://ec.europa.eu/dgs/competition/directory/organi_en.pdf
• Fair-Share: Da der von BDZV/VDZ vorgebrachte Beschwerdepunkt "Fair Share" bei der EU-Kommission nicht anhängig ist, hat die 6. Beschlußabteilung entschieden, diesen selbst zu bearbeiten. Die 6. Beschlußabteilung wird über die Verlegerbeschwerde (hinsichtlich Fair Share) im Januar beraten und die Verleger voraussichtlich zu einer einer Präsentation einladen.
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