Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht (Az.: B-3331/2010) hatte über die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der internationalen Registrierung „Paradies“ für „belichtete Filme“, „Datenträger“ und „Onlinepublikationen“ zu befinden. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hatte den Markenschutz nach 3. März 2010) ist klar, dass bei aller Großzügigkeit die Schutzfähigkeit leicht bejaht werden kann, wenn das Zeichen „eine gewisse Originalität und Prägnanz“ aufweist.
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