Wir hatten bereits über ein aus Sicht der Presse positives Urteil des Landgerichts Hamburg zu kontextneutralen Fotomontagen berichtet (vgl. Eintrag vom 08.08.2011). Nun konnte sich in einem nahezu inhaltsgleichen Verfahren auch die Zeitschrift „neue woche“ gegen den Moderator und seine Gattin durchsetzen. Das Landgericht Hamburg wies seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss vom 28.07.2011 (324 O 230/11) zurück. Angegriffen war die nachfolgend abgebildete Titelseite:

Dem Titel lag das nachfolgende, aus Darstellungsgründen von der Redaktion leicht veränderte Originalfoto zugrunde:

Wie bereits im Parallelfall legte das Landgericht auch für diese Titelseitengestaltung dar, dass der Leser die Kennzeichnung „Fotomontage“ wahrnehme und deshalb nicht davon ausgehe, dass etwas Tatsächliches wiedergegeben werde. Er erkenne vielmehr, dass es sich um ein fiktives Bild handele, das durch das Zusammenfügen verschiedener fotographischer Elemente entstanden ist. Soweit graphische Veränderungen vorgenommen worden seien, wirkten diese im Verhältnis zur Bildaussage des Originals auch nicht typenverändernd und bewirkten somit keine Persönlichkeitsrechtsverletzung.