Mehrmals konnten wir in jüngerer Zeit über Entscheidungen berichten, durch die Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht presserechtliche Verbote der Berliner Instanzgerichte aufgehoben haben. Siehe u.a. die Einträge vom 18.11.2010, 19.10.2010 und vom 02.06.2010.
Nun hat das oberste deutsche Zivilgericht am 18.10.2011 ein weiteres Mal „durchentschieden“ und ein Fotoverbot bezüglich des VI ZR 5/10 ist inzwischen veröffentlicht worden.
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