Wir hatten zu dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Hamburg schon berichtet (vgl. Eintrag vom 8. August 2011). Der Talkmaster und TV-Moderator musste eine auf der Titelseite veröffentlichte Fotomontage der Zeitschrift „Viel Spaß“ dulden, weil sie sich kontextneutral verhielt. Das OLG Hamburg hat die Berufung Jauchs gegen dieses Urteil nun mit Beschluss vom 10.11.2011 (Az.: 7 U 73/11) ohne mündliche Verhandlung nach § 522 ZPO zurückgewiesen.
Das OLG hat zunächst grundsätzlich bestätigt, dass Fotomontagen nicht den Anspruch stellen, eine Situation in allen Einzelheiten wirklichkeitstreu wiederzugeben und Lichtbilder daher verändert werden dürfen, solange die Abgebildeten hierdurch nicht entstellt werden. Auch sei, so das Gericht, die vorliegende Fotomontage aufgrund ihrer geringfügigen Änderungen gegenüber dem Originalbild (die um die Schulter seiner Gattin gelegte Hand Jauchs war auf der Montage nicht zu sehen) nicht geeignet, die mit der Wortberichterstattung erhobene Frage nach einer „Ehe-Krise“ zu verbildlichen oder zu unterstreichen. Die betreffende Titelseite blenden wir zur Veranschaulichung nachfolgend ein:
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