Der Bundesgerichtshof hat sich erneut mit dem Thema Videoüberwachung beschäftigt. Nach der neuen Entscheidung Az.: V ZR 210/10 können der nachträgliche Einbau einer Videoanlage im gemeinschaftlichen Klingeltableau nach Donnerstag, 14. April 2011 (Möglichkeit, ständig den Arbeitsplatz per Video zu überwachen, verletzt grundsätzlich das Persönlichkeitsrecht), am Donnerstag, 10. Dezember 2009 (Grundsätze zu öffentlichen Bibliotheken: Videoüberwachung rechtmäßig – Datenspeicherung dagegen nicht) oder am Sonntag, 16. Februar 2003 (Videoüberwachung in Kaufhäusern rechtmäßig).
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