Ein von M.I.G. Medien Innovation erstrittenes Urteil ist jetzt rechtskräftig.
Wir hatten im Oktober 2010 (vgl. Eintrag vom 04.10.2010) über das Urteil des Kammergerichts vom 02.09.2010 berichtet, mit welchem eine Entscheidung des Landgerichts Berlin aufgehoben und die Klage eines mit einer bekannten Schauspielerin liierten ehemaligen Erotikdarstellers abgewiesen wurde, der sich dagegen wendete, dass seine frühere Tätigkeit im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines, ein zeitgeschichtliches Ereignis betreffendes Foto, erwähnt wurde. Der negative Kontext änderte jedoch nichts an der Zulässigkeit der Bildveröffentlichung.
Das Berufungsurteil ist nun rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers mit Beschluss vom 09.01.2012 (VI ZR 252/10) verworfen hat.
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