Offenbar haben Zeugen nach einer Verhandlung bei der Abrechnung der Zeugenentschädigung dreist gelogen.
Eine Justizhauptinspektorin vermerkte - wie sich aus den Mitteilungen des MAV Münchener AnwaltVerein vom März ergibt:

„Es erschienen auf der Anweisungsstelle in folgender Reihe die Herren ... und machten ihre Entschädigung geltend.
Zunächst teilte Herr ... mit, dass er mit dem PKW da sei. Da der anschließend erschienene Herr ... in der gleichen Firma beschäftigt ist, fragte ich ihn ausdrücklich und mehrfach, ob er mit dem eigenen PKW da sei. Er bejahte dies und verneinte die Frage, ob er mit Herrn ... gemeinsam gekommen wäre.
Herr ... erklärte mir, dass er mit seinem Chef, Herr ... mitgenommen wurde. Herr ... erklärte mir, dass er lediglich Herrn ... in seinem PKW mitgenommen hat.
Herr ... und Herr ... bestätigten mir, jeweils im eigenen PKW angereist zu sein. Mir kam das ganze etwas seltsam vor, weil die Herren alle Kollegen in einer Firma sind.
Nachdem ich die Anweisungen abgeschlossen hatte, rief ich Frau ... (Zahlstellenverwalterin) an und erklärte ihr den Sachverhalt.
Frau ... sagte mir, sie achte darauf, ob die Herren getrennt abfahren würden.
Nach einiger Zeit rief mich Frau ... an und sagte, dass die Herren alle in einem Auto vom Parkplatz gefahren sind.
Es wurden 4mal Fahrtkosten gezahlt, obwohl anscheinend insgesamt nur mit einem einzigen Auto gefahren wurde!
Justizhauptinspektorin”

Unklar ist nach dem Bericht, ob die Parteien und das Gericht verständigt wurden.