Fall:
Ein Mieter zahlte an seinen Vermieter nur einen geminderten Mietzins, weil der Vermieter eine Rohrinnensanierung mit Epoxidharz durchgeführt hatte, das erbgutschädigend und krebserregend sei, so dass das Leitungswasser in seiner Wohnung nicht mehr die Qualität von Trinkwasser aufweise.
Entscheidung:
Das Amtsgericht Köln gab dem Mieter zwar nicht der Höhe, aber dem Grunde nach Recht (Az. 201 C 546/10). Die angeblichen nachteiligen, gesundheitlichen Auswirkungen entnahm das Gericht einem Artikel bei Wikipedia und argumentierte, aufgrund der Ausführungen bei Wikipedia seien die dort genannten, möglichen Gesundheitsschädigungen durch Epoxidharz gerichtsbekannt.
Anmerkung:

  1. Gerichtsbekannte Tatsachen sind offenkundige Tatsachen, die keines Beweises bedürfen (9. Februar 2007. Damals hielt es auch schon das ArbG Siegen für vertretbar, Einträge bei Wikipedia als offenkundige Tatsachen zu behandeln.