Nämlich dann, wenn sie abgewandelt werden. Das OLG Hamburg (Az.: 3 W 53/12) beschloss, dass die für identische Dienstleistungen genutzten Zeichen „creditolo“ und „kredito“ miteinander i.S.d. Az.: I ZR 60/01), zu „pjur“ / „pure“ (Az.: I ZR 100/10) sowie „Heitec“ / „ Haitec“ (Az.: I ZR 162/05) können nun folgende Rechtsätze bis auf Weiteres als gesichert gelten:
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