In der Tat, dazu gibt es eben Zeugen, Sachverständige und schließlich unverzichtbar Richter
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Autor: Kanzlei Prof. Schweizer
" Student Sascha in der juristischen Fachprüfung. Frage des Professors: 'Erklären Sie bitte den Unterschied zwischen einem Zeugen, einem Sachverständigen und dem Richter.' Student Sascha: 'Der Zeuge hat etwas gesehen, versteht aber nichts davon. Der Sachverständige hat nichts gesehen, versteht aber alles. Und der Richter hat weder etwas gesehen und noch versteht er etwas davon!' "