„Der erfolgreiche Ehemann mit Unternehmen fragte seine Frau, was sie sich zu Weihnachten wünsche. Sie: 'Wenn ich ehrlich bin, die Scheidung!' - Der Mann: 'Und wenn ich ehrlich bin, so viel wollte ich nicht ausgeben!' ”
Quelle: SUPERillu Ausgabe 52/2012.
Anmerkung: Wenn die Eheleute gemeinsam mit nichts begonnen hatten, der Ehemann jedoch mit seinem Unternehmen für sich einen großen Wert geschaffen hat, kann die Ehefrau grundsätzlich die Hälfte dieses Werts beanspruchen. Manch' ein Unternehmer, der nur mal schnell die Scheidung mit seinem Anwalt besprechen wollte, verließ die Kanzlei mit der Erkenntnis, dass so schlecht seine Ehe gar nicht sei.
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