Das OLG Bremen (Az.: 2 U 5/13) sah es als irreführend an, dass ein Anwalt im Impressum seines Internetauftritts mit folgenden Worten warb:
„Zulassung OLG, LG, AG Bremen“.
Eine Mitbewerberin hatte abgemahnt, da sie darin einen Verstoß gegen §§ 3, 5, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG, sah. Dem entsprach auch das OLG in einem richterlichen Hinweis nach § 522 Zivilprozessordnung, ZPO, zu verfahren:
Nach diesem Hinweis wurde die Berufung zurückgezogen.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen