Wie können Verträge über das Bereitstellen eines Domain-Namens und des dazugehörigen Speicherplatzes beendet werden, wenn nichts zur Kündigung vereinbart worden ist? - Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Das OLG Köln hat zu dieser Frage geurteilt, dass Verträge dieser Art miet- bzw. pachtähnlichen Charakter haben, und dass dementsprechend die für diese Vertragsarten geltenden Kündigungsbestimmungen anzuwenden sind. Az.: 19 U 211/01. Hier können Sie das Urteil des OLG Köln nachlesen. Das OLG hatte noch zum Bürgerlichen Recht alter Fassung zu entscheiden. Seine Ausführungen gelten im Prinzip jedoch genauso für das BGB neuer Fassung.