Das wird morgen der FOCUS melden. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat das Verfahren an die Staatsanwaltschft zurückgegeben, nachdem diese zuvor keinen Anfangsverdacht erkennen konnte, Kirch jedoch Beschwerde einlegte und zwei Rechtsgutachten präsentierte. Hintergrund ist die bekannte öffentliche Interview-Äußerung Breuers mit der negativen Einschätzung zur Liquidität der Kirch-Gruppe.
Dieses Verfahren interessiert nicht nur wegen der finanziellen Folgen für
Kirch und die medienpolitische Zerschlagung eines für Deutschland herausragenden
und so wichtigen Lebenswerks. Es betrifft vor allem die Grundsatzfrage, ob
Breuer für den Verfall einer verantwortungsbewussten Politik der Banken steht,
und ob die Banken ihre Wirtschaftsethekik geändert und dadurch einer
funktionierenden Wirtschaft die Grundlage entzogen haben.
Rechtliche Basis
der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bildet allerdings nur das
Kreditwesengesetz. Mehr hat das deutsche Recht, obwohl sonst alles und jedes
geregelt wird, nicht zu bieten.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen