Das wird morgen der FOCUS melden. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat das Verfahren an die Staatsanwaltschft zurückgegeben, nachdem diese zuvor keinen Anfangsverdacht erkennen konnte, Kirch jedoch Beschwerde einlegte und zwei Rechtsgutachten präsentierte. Hintergrund ist die bekannte öffentliche Interview-Äußerung Breuers mit der negativen Einschätzung zur Liquidität der Kirch-Gruppe.
Dieses Verfahren interessiert nicht nur wegen der finanziellen Folgen für Kirch und die medienpolitische Zerschlagung eines für Deutschland herausragenden und so wichtigen Lebenswerks. Es betrifft vor allem die Grundsatzfrage, ob Breuer für den Verfall einer verantwortungsbewussten Politik der Banken steht, und ob die Banken ihre Wirtschaftsethekik geändert und dadurch einer funktionierenden Wirtschaft die Grundlage entzogen haben.
Rechtliche Basis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bildet allerdings nur das Kreditwesengesetz. Mehr hat das deutsche Recht, obwohl sonst alles und jedes geregelt wird, nicht zu bieten.