Das Langericht Frankfurt a.M. hat den Pauschalbetrag zur Entschädigung für einen vertanen Urlaubstag auf 72 Euro erhöht. Es hat nicht nur 130 DM auf 66,47 Euro umgerechnet. Vielmehr hat es die Einkommensentwicklung bis zur Einführung des Euro berücksichtigt. Seit der letzten Erhöhung auf 130 DM im Jahre 1998 ist das durchschnittliche tägliche Nettoeinkommen eines Erwerbstätigen bis zur Einführung des Euro als alleinigesgesetzliches Zahlungsmittel um ungefähr 8% gestiegen, - so das Statistische Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 2001. Ergo: Erhöhung von DM 130 auf Euro 72 Euro. Az.: 2-19 0 233/02.
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