Eine fristlose Kündigung kann bei einer Neubau-Wohnung dann gerechtfertigt sein, wenn das Anwesen zum Zeitpunkt des Bezugstermins einer Baustelle gleicht. Selbst wenn sich der Hauszugang und die Briefkastenanlage provisorisch nutzen lassen und der Müll irgendwie entsorgt wird, sind die Mängel in der Regel so erheblich, dass der Mieter fristlos kündigen darf. In diesem Sinne entschieden hat das Amtsgericht Müchen. Das Urteil können Sie hier abrufen.
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