Die FREIZEIT REVUE hatte über die Verhältnisse in einem rumänischen Tierheim berichtet. Unter anderem: „3200 Hunde vegetieren in winzigen Käfigen”, „überall Müll”, „Hunde liegen offen in einer Grube voller Ratten”. Die Klage auf eine Gegendarstellung war aus unterschiedlichen Gründen erfolglos, obwohl für Gegendarstellungen bekanntlich nicht der Wahrheitsbeweis geführt werden muss. Zum einen hat die Gegendarstellung, genau betrachtet, nicht einmal zum Ausdruck gebracht, dass die beanstandeten Passagen unrichtig sind. Zum anderen hat die Gegendarstellung nicht notwendig ergänzt. Hier können Sie die Einzelheiten mit unseren Leitsätzen nachlesen.
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