Schön, dass sich nun Hinweise auf die Notwendigkeit demoskopischer Erhebungen für das Äußerungsrecht mehren. Prof. Dr. Jürgen Schwabe belegt im neuesten Heft der AfP, Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht, auf den Seiten 120,121:
„Aus leidvoller Erfahrung muss ... dringend geraten werden, spätestens einer Verfassungsbeschwerde sicherheitshalber auch Umfrageergebnisse zur Deutung einer bivalenten Äußerung beizugeben.”
Anmerkung: Was die Pluralität der Wirklichkeit für das Recht bedeutet, und wie der rechtserhebliche Sachverhalt bei pluralistischer Wirklickeit ermittelt wird, lehrt die Angewandte Rechtssoziologie. Eine Übersicht zu diesem Fach finden Sie in diesem Internetauftritt bei den Unterlagen zu der an der Ludwig-Maximilians-Universität veranstalteten „Grundlagenvorlesung Angewandte Rechtssoziologie”. Die meisten von uns im Fachschrifttum veröffentlichten Abhandlungen haben wir - auf dieser Homepage - in die Bibliothek eingestellt. Siehe dort idie Rubriken: Markt- und Sozialforschung für das Recht, insbesondere Befragungstechnik; Beispiele für repräsentative Umfragen; Rechtstheorie; Wettbewerbs- und Markenrecht sowie Presserecht. Die Bücher „Rechtstatsachenermittlung durch Befragen” und „Die Entdeckung der pluralistischen Wirklichkeit” sind vergriffen. Wir geben jedoch gerne kollegialiter Hinweise.
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