Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung zur Anlageberatung wird durch ein Urteil des OLG Saarbrücken noch erweitert. Az.: 7 U 278/02. Im entschiedenen Fall hatte eine Bank ihrem Kunden geraten, eine festverzinsliche Anlage von 25.000 Euro aufzulösen und in einem bestimmten Fond anzulegen. Dieser Fonds tendierte schon zu dieser Zeit stark nach unten. Das OLG Saarbrücken verurteilte die Bank, wegen fehlerhaft unvollständiger Beratung das verlorene Kapital und die entgangenen Zinsen zu erstatten. Hier können Sie in der Urteilsdatenbank der freundin einen Auszug aus dem Urteil nachlesen.