Am kommenden Montag geht es vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss zur Affäre um das landeseigene Kieler Schloss erneut um das Überleben der Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Ministerpräsidentin vor dem Untersuchungsausschuss falsch aussagte, sie habe erst am 28. Februar 2002 erfahren, dass das Schloss an die Firma B&B verkauft werden solle. In dieser Firma saß ein Vertrauter der Ministerpräsidentin, ..., im Vorstand. Wer sich mit diesem Thema befasst, stößt auch auf die FOCUS-Berichterstattung und das zugunsten von FOCUS erlassenes Urteil. Dieses Urteil erging in einem von Ministerpräsidentin angestrengten Verfahren.
Die F.A.Z. schreibt heute in einer Vorschau auf die Montagssitzung:
„Da ist die Sache mit der Geburtstagsfeier... am 4. Juli 2001....Eingeladen waren ..., der ehemalige Staatskanzleichef Klaus Gärtner und deren Ehefrauen. Gesprochen habe man..., nicht aber über damals virulente Fragen zum Kieler Schloss, bekräftigte die Ministerpräsidentin hernach vor dem Untersuchungsausschuss - Darlegungen, die jüngst auch das Berliner Landgericht in Zweifel zog. Das Gericht hatte einer von der Ministerpräsidentin verklagten Zeitschrift recht gegeben: Diese dürfe auch künftig verbreiten, die Politikerin komme wegen möglicher Unwahrheiten in Bedrängnis, befanden die Richter.””
Die Hervorhebung stammt von uns. Welche Zeitschrift auch gemeint ist, jedenfalls: Die Ministerpräsidentin ist auch gegen den FOCUS erfolglos gerichtlich vorgegangen. Sie können das zugunsten des FOCUS erlassene Urteil hier in der Bibliothek bei unseren „eigenen Urteilen”, Rubrik Presserecht, unter (gegenwärtig) Nr. 15 einsehen. Dieses Urteil läßt sich generell als Muster für rechtmäßige Verdachtsberichterstattungen verwenden. Weitere juristische Informationen zu den Auseinandersetzungen um die Ministerpräsidentin finden Sie, wenn Sie unter „Suche” als Suchwort „Simonis” eingeben.
Die F.A.Z. ergänzt zur Frage des Rücktritts, dass eine Falschaussage vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuß als Straftat gewertet werden könne, und dass, käme es so, „die Sozialdemokratin am Ende wäre”. Bestätigte sich, dass die Ministerpräsidentin im Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt hat, dann käme darüber hinaus in Betracht, dass sie in dem von ihr verlorenen FOCUS-Verfahren am 19. April 2002 eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben und sich eines Prozessbetruges schuldig gemacht hat.
Auf diesen Aspekt, der das Fass mit überlaufen lassen könnte, ist bislang noch nicht hingewiesen worden. Selbst eine fahrlässige Versicherung an Eides Statt ist - nach § 163 des Strafgesetzbuches - ist strafbar.
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