Anders als bisher muss sich ab 1. Juli jede und jeder unverzüglich, nachdem ihm gekündigt worden ist, beim Arbeitsamt melden; - also auch schon dann, wenn sein Arbeitsverhältnis noch besteht. „Politiker, die sich so was ausdenken, sollen sich einmal einen Vormittag ins Arbeitsamt setzen”, zitiert FOCUS in der morgen erscheinenden Ausgabe die Fachanwältin für Arbeitsrecht. Viele Details sind noch nicht geklärt. Was bedeutet „unverzüglich”? Die Arbeitsämter meinen bis jetzt: Sieben Tage. - Muss der Arbeitnehmer, wenn ihn sein Arbeitgeber für den Gang zum Arbeitsamt nicht freistellt, ausnutzen, dass jedes Arbeitsamt mindestens einmal pro Woche bis 18 oder 19 Uhr geöffnet hat?
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