Das Oberlandesgericht Bamberg hat in einem neuen Urteil ein Schmerzensgeld von 2.500 Euro zugesprochen für:
Schuldhaft falsche Arzt-Diagnose: „ganz dringender Verdacht auf Krebs”; Patient schockiert und psychisch schwer belastet; keine hinreichende tatsächliche Grundlage für die falsche Diagnose; zusätzliche Fehler im Untersuchungsbericht. Nach der medizinischen Literatur handelt es sich in solchen Fällen, so das Gericht, „um eine existentielle Aussage, die zu Schockreaktionen, panischem Verhalten und zu Trennungs- und Verlustängsten führen kann, die nicht mehr ohne weiteres rückgängig zu machen sind”. Az.: 4 U 172/02.
Das erstinstanzliche Gericht, das Landgericht Würzburg, hatte sogar die Klage des Patienten auf Ersatz immateriellen Schadens gänzlich abgelehnt.
Dagegen wurden der heute dreijährigen Prinzessin Alexandra von Hannover, Tochter von Prinzessin Caroline und Prinz Ernst August, im Mai dieses Jahres 76.693 Euro (umgerechnete150.000 DM) vom Kammergericht Berlin als Ersatz immateriellen Schadens zugesprochen. Das Kammergericht hat mit dieser Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt.
Wofür erhielt die nun Dreijährige das Dreißigfache? „Die Aktuelle” und „Die Zwei” hatten zwischen Sommer 1999 und Sommer 2000 mehrere - heimlich aufgenommene - Fotos des Kleinkindes veröffentlicht und dadurch nach Ansicht der Gerichte das Persönlichkeitsrecht der Prinzessin schwer verletzt.
Diese Diskrepanzen beim Ersatz immateriellen Schadens sind bekannt. Mit juristischer Kunst wird versucht, sie zu rechtfertigen. Der Streit ist wohl sogar - wie die Juristen sagen - ausgetragen; jedenfalls zur Höhe der Geldentschädigung in den Pressepublikationen. Vielleicht sind Rechtsprechung und juristische Literatur aber aufgrund von Fällen, wie wir sie hier berichten, doch noch dafür zu gewinnen, erneut darüber nachzudenken:
Schlägt das Pendel zum Persönlichkeitsschutz zu weit aus, und hat in Wirklichkeit die Rechtsprechung unzuständig ein Gesetz zur Bestrafung der Presse und aller Medien entwickelt?
Nichtjuristen fragen in Diskussionen, inwiefern denn überhaupt das Persönlichkeitsrecht eines Babys verletzt ist, wenn ein „süßes” Foto veröffentlicht wird. Als Alexandras Mutter, Prinzessin Caroline von Monaco, geboren worden ist, haben ihre Eltern die Fotos versteigert.
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