Vor dem Amtsgericht Leverkusen hat ein Grundstückseigentümer erfolglos gegen seinen Nachbarn geklagt. Az.: 20 C 344/97. Der Nachbar hatte vor ca. 18 Jahren an seiner Grundstücksgrenze 17 Fichten mit einem Abstand von ein bis zwei Metern gepflanzt. Die mittlerweile bis 10 m hohen Bäume, die später eine Hecke bildeten, durften stehen bleiben.
Werden Bäume zu nahe an die Grenze gepflanzt, muss sich der Nachbar rechtzeitig wehren. § 47 des nordrhein-westfälisches Nachbargesetzes schließt grundsätzlich sechs Jahre nach dem Anpflanzen von Bäumen einen Beseitigungsanspruch aus. Maßgeblich ist also nicht erst die Zeit, ab welcher die Bäume stören.
Eine Ausnahme besteht allerdimgs in den Fällen, in denen der Abstand unmittelbar von der Höhe der Anpflanzung abhängig ist. Dann gilt: Die sechs Jahre laufen erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der vom Gesetz vorgesehene Abstand infolge des Wachstums der Anpflanzung nicht mehr gewahrt und die vorgeschriebene Höhe überschritten worden ist.
Allein wegen der Höhe der Bäume kann in der Regel nicht verlangt werden, dass Bäume beseitigt werden. Bei der Entziehung von Licht und Luft durch Bäume, die auf einem Nachbargrundstück stehenh, handelt es sich um so genannte negative Einwirkungen, die regelmäßig nicht nach § 1004 BGB abgewehrt werden können. Wir erhalten wöchentlich Zuschriften von Lesern, die zeigen, wie unbefriedigend diese Rechtslage ist. Solange jedoch kein Gericht den Mut findet, das Gesetz - was möglich wäre - anders auszulegen, kann man nur an den Gesetzgeber appelieren.
Das Urteil können Sie hier abrufen.
Ob und wann gegen den Nachbarn vorgegangen werden kann, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. So muss ein Nachbar in Bayern und Hessen beispielsweise innerhalb von fünf Jahren reagieren.
Eigentümer, die einmal durch Bäume gestört werden können, sollten sich folglich rechtzeitig über die bei Ihnen geltenden Regeln informieren, um später nicht vor vollendeten Tatsachen zu stehen. Weitere Informationen zu Themen rund um den Garten finden Sie in dem von uns betreuten Mein schöner Garten Ratgeber Recht.
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