Haben Sie schon daran gedacht, Ihre GmbH-Satzungen an die neue Rechtschreibung anzupassen, und dass die Anpassung eine Satzungsänderung darstellen könnte?
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird angenommen, dass die Anpassung an die neue Rechtschreibung und an die neue Zeichensetzung eine Satzungsänderung mit allem Drum und Dran verlangt. Ein Teil des Schrifttums verlangt sogar eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen.
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