Das Oberlandesgericht Bamberg hat bei einer Unfallregulierung die Betriebsgefahr dreier in Reihe aus einer Behelfsausfahrt auf die Autobahn auffahrender Schneeräumfahrzeuge zurücktreten lassen. Ein Autofahrer war entgegen dem Sichtfahrgebot mit weit überhöhter Geschwindigkeit gefahren und konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Az.: 5 U 218/01.
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