Verbraucher sind nun durch ein spezielles Gesetz besser vor betrügerischem Missbrauch mit teueren 0190er- und 0900-Nummern geschützt. Das neue Gesetz wurde am 14. August 2003 verkündet und trat großteils schon gestern in Kraft. Lediglich die Bestimmungen zur ungekürzten Speicherung von 0190- und 0900-Rufnummern im Einzelverbindungsnachweis und die Neufassung der Preisangabeverpflichtung für die Anbieter gelten erst ab Februar bzw. August 2004. Die wichtigsten Neuerungen: Das Gesetz verpflichtet die Anbieter der gebührenpflichtigen Telefonnummern erstmals zu Preisangaben. Als Obergrenze ist ein Betrag von zwei Euro pro Minute oder ein Blocktarif von 30 Euro vorgeschrieben. Darüber hinaus sind Verbindungen künftig nach einer Stunde automatisch zu trennen. Den vollständigen Wortlaut des neuen Gesetzes können Sie hier nachlesen.