Vielmals ist die Begleiterin des Ex-Ehemanns von Uschi Glas gerichtlich gegen Zeitschriften vorgegangen. Nun hat das OLG Frankfurt a. M. in zwei Urteilen erstinstanzliche Entscheidungen aufgehoben und zugunsten der Verlage gegen die Begleiterin des Begleiters entschieden. Hier und hier können Sie diese beiden Urteile mit unseren Leitsätzen nachlesen.
Ein Problem bleibt in solchen Fällen stets: Die Verlage lassen Urteile rechtskräftig werden oder verpflichten sich gleich zur Unterlassung. Sie wollen nicht massenhaft prozessieren, - auch wenn sie erwarten, dass sich die Rechtsprechung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ändern wird. Ändert sich dann die Rechtsprechung, lässt sich nicht rückwirkend aufheben, was die Verlage zuvor akzeptiert hatten. So verbleiben auch die Rechtsanwaltsgebühren bei den Anwälten, die zunächst erfolgreich angegriffen haben.
Das wichtigste Beispiel für eine Änderung der Rechtsprechung im Bereich der Medien erst nach einiger Zeit: Aufgrund der schließlich vom Bundesverfassungsgericht am 26. April 2001 geänderten Begleiterrechtsprechung des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Hamburg mussten die Verlage fünf Jahre lang hunderte Male zahlen und eine Einschränkung der Pressefreiheit hinnehmen.
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