Jede Woche fragen bei uns Leserinnen und Leser an, ob es denn wirklich stimme, dass das Gesetz nach einer Scheidung eine neugegründete Familie derart schlecht stelle.
In der Tat muss „unter Umständen die neue Frau arbeiten gehen, damit ihr Mann dem Unterhaltsanspruch seiner Geschiedenen nachkommen kann”, zitiert der FOCUS in seiner morgen erscheinenden Ausgabe 38/2003 einen Familienrichter im Rahmen eines kurzen Berichts über den Deutschen Familiengerichtstag. Der zitierte Richter - Gerd Brudermüller - ist Vorsitzender dieser ständigen Einrichtung. Angestrebt wird eine Gesetzesreform für Ehen, die nicht länger als zehn Jahre gedauert haben, und in denen sich keine „ausgeprägte Solidargemeinschaft” entwickelt hat.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen