Hier können Sie den F.A.Z.-Artikel nachlesen, der die Brüsseler Bemühungen beschreibt, die Presse zu zensieren. Erst durch solche Artikel wird bewusst, wie gefährdet die Pressefreiheit ist. Brüssel arbeitet mit einem Kunstgriff:
Der Begriff „Werbung” wird so definiert, dass selbst nur die mittelbare und unabsichtliche Verkaufsförderung durch Medienbeiträge von den Werbeverboten erfasst wird. Da Brüssel dabei ist, Werbung ohne Maß und Ziel zu verbieten, werden eben die Redaktionen entsprechend eingeschränkt.
Dass die Medien nicht uni sono aufschreien, wird mit daran liegen, dass eine derartige Pressezensur als völlig absurd erscheint. Umso bemerkenswerter sind Publikationen wie dieser F.A.Z.- und ein DPA-Beitrag sowie die Unterstützung durch rundy.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen