Leserinnen und Leser fragen häufiger nach der Schadensersatzpflicht bei Verlust von Wohnungsschlüsseln. Die Rechtsprechung ist weniger gefestigt, als man annehmen möchte.
Für Mieter ungünstig hat das Amtsgericht Münster in einem neuen Urteil entschieden. Nach ihm ist im Zweifel davon auszugen, dass der Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag verschuldet hat und deshalb den Schaden ersetzen muss. Der Mieter kann nach diesem Urteil seine Schadensersatzpflicht auch nicht mit der Begründung abwenden, es sei doch schon länger her, dass der Schlüssel fehle und trotzdem habe niemand unbefugt die Wohnung betreten.
Az.: 48 C 2430/02. Wir haben Ihnen dieses Urteil hier ins Netz gestellt.
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