Am 11. Oktober haben wir hier an dieser Stelle berichtet, dass der Vorname „Virginia Lou Ann” nach einer Gerichtsentscheidung (des Oberlandesgerichts Thüringen) einzutragen ist.
Das OLG Schleswig hat in einem neuen Beschluss, der viele noch mehr überraschen wird, entschieden:
Es sei zwar „die Gefahr, die Trägerin eines solchen Namens eher lächerlich zu machen, nicht von der Hand zu weisen” „Extra” könne aber auch positiv aufgenommen werden und deshalb habe es „der Betroffene selbst in der Hand, die Namensverwendung zu steuern”.
Az.: 2 W 110/03, Vorinstanzen: Landgericht Itzehoe 4 T 192/03, Amtsgericht Itzehoe 33 III 38/02. Diesen Beschluss des OLG Schleswig können Sie hier nachlesen.