In zwei Entscheidungen hat das Deutsche Patent- und Markenamt auf Verwechslungsgefahr erkannt und dem Löschungsantrag, soweit er hier interessiert, stattgegeben.
Ein Interessanter Nebenaspekt: Widersprüchliches Verhalten im Markenrecht. Der Verlierer hatte bei Anmeldung seiner Marke geltend gemacht, „MONEY” sei nicht nur beschreibend. Nun jedoch in diesem Verfahren argumentierte er gegenteilig. Das Amt dazu: Der widersprüchliche Vortrag ist unbeachtlich.