Bei einer solchen Bildmitteilung sollte sich nicht einwählen, wer nicht zahlen will. Das Amtsgericht Torgau meint nämlich:
„Aus der Sicht eines objektiven Empfängers ist die Einwahl so zu verstehen, dass die Herstellung der Verbindungen gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts gewünscht ist... Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um die 'ESC' oder die 'Return'-Taste handelte. Er hatte auch das erforderliche Erklärungsbewusstsein. Dafür war es nicht erforderlich, dass er den Dialer bewusst heruntergeladen und die Einwahl bewusst veranlasst hat. Ausreichend ist vielmehr ein sog. potenzielles Erklärungsbewusstsein.” Az.: 2 C 189/03.
Der Manager von Bayer Leverkusen, Calmund, verfolgt da eine andere Lösung. Morgen in der neuen Ausgabe des FOCUS:
„Der Wunsch nach einem gemeinsamen Kind ist da. Wir werden das jetzt im Winter mal abklopfen.”
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