Ruft der Geschäftsführer einer Gesellschaft in einer Rechtsanwaltskanzlei an und holt dort eine rechtliche Auskunft ein, dann kommt ein Anwaltsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Kanzlei zustande. Der Anwalt kann für seine Rechtsberatung auch dann grundsätzlich Gebühren beanspruchen, wenn er nicht darauf hingewiesen hat, dass die Rechtsberatung Gebühren auslöst.
Einzelheiten können Sie hier in einem neuen, uns nun zugestellten Urteil des Amtsgerichts München nachlesen, Az.: 191 C 26286/03. Sie können feststellen: Das Urteil geht nicht abschließend darauf ein, wie es sich verhält, wenn ein Verbraucher (und nicht ein Geschäftsmann) bei einem Rechtsanwalt anruft.