„Jahrzehnte-Sprung” ist noch zurückhaltend formuliert. Erschienen ist in dieser Woche die Münchener Dissertation von Christoph Parchmann. Erstmals wird die Bedeutung der pluralistischen Wirklichkeit für das Verwaltungsrecht wissenschaftlich erforscht. Parchmann veranschaulicht die Problematik am Beispiel der baurechtlichen Vorschriften gegen Verunstaltungen.
Diese Dissertation unterscheidet sich grundlegend von anderen Doktorarbeiten allein schon dadurch, dass sie für einen großen Rechtsbereich beweist, woran alle oder zumindest die allermeisten Verwaltungsexperten noch nicht gedacht haben: Nahezu sämtliche Begriffe müssen neu definiert werden. Christoph Parchmann beginnt zudem bereits, Lösungen für das Baurecht zu entwickeln.
Von diesen Lösungen können auch diejenigen profitieren, die sich wissenschaftlich mit der Bedeutung der pluralistischen Wirklichkeit für andere Rechtsbereiche befassen. So wird zum Beispiel gegenwärtig bei einer Dissertation zum Medienkartellrecht die neue Lehre berücksichtigt. Diese Dissertation wird voraussichtlich im Winter 2004/2005 abeschlossen werden.
Auch für Nichtjuristen, die mit dem Verwaltungsrecht und insbesondere mit dem Baurecht zu tun haben, kann diese Dissertation Parchmanns nützlich sein. Wer zu Begriffen wie „Verunstaltung” rätselt, wie die Verwaltung oder die Rechtsprechung eine solche - wie er meint - „absurde” Meinung vertreten kann, wird in der Schrift von Parchmann meist des Rätsels Lösung finden: Der eine Beamte und der eine Richter haben einen bestimmten Eindruck, ohne zu bedenken, was es bedeutet, dass andere einen gegenteiligen Eindruck haben.
Erschienen ist das Buch im Herbert Utz Verlag. Sie können hier das das Inhaltsverzeichnis nachlesen.
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