Einem - ordentlich nicht mehr kündbaren - Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen außerordentlich zu kündigen, ist eine Wissenschaft für sich. Eine ordentliche Kündigung wird ganz oder teilweise insbesondere von sogenannten Schutz-Tarifverträgen ausgeschlossen.
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts bietet nun eine Fundgrube dazu, was bei derartigen außerordentlichen Kündigungen beachtet werden muss. Jeder Arbeitgeber tut gut daran, sich minutiös an dieses Urteil zu halten. Arbeitnehmer werden in diesem Urteil oft einen Grund aufgeführt finden, aus dem sich die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung ergibt.
Der Kernsatz des Urteils: „Angesichts des tariflichen Sonderkündigungsschutzes oblag es der Beklagte (Arbeitgeberin) unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten, insbesondere einer entsprechenden Umorganisation und Umschulung, eine sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeit für den Kläger zu suchen und im Prozess darzulegen, weshalb eine derartige Suche erfolglos geblieben ist.”
Az.: 2 AZR 355/02. Hier können Sie das gesamte Urteil des Bundesarbeitsgerichts nachlesen.
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