Das Amtsgericht Neuwied hat neu entschieden: Wird ein Mängelprotokoll unterschrieben, so wird darauf verzichtet, die Mängel zu bestreiten. Die Entscheidungsgründe wörtlich:
„Gerade mit dem Vermerk 'Kenntnis genommen' schafft der Reiseveranstalter beim Kunden einen Vertrauenstatbestand, so dass der Kunde es unterlassen wird, vor der Abreise weitere Beweismittel wie Zeugen und Fotos zu sichern. Einem derartigen Mängelprotokoll kommt damit auch eine materiell-rechtliche Regelung zu, so dass der Reiseveranstalter nachträglich die festgestellten Mängel nicht mehr bestreiten kann.”
Az.: 4 C 1322/03.
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