Eine bessere Entscheidung konnte sich das Institut für Demoskopie Allensbach nicht wünschen. Obwohl sich das Langericht München I insofern gar nicht hätte äußern müssen, bestätigte es in einem neuen Beschluss:
Wie die IVW-Zahlen „gelten die AWA-Zahlen auch im Zivilprozess für den Medienbereich als zuverlässiges Beweismittel für die Marktstärke von Verlagsprodukten”.
Az.: 1HK O 20807/03. Wir haben über diesen Beschluss in anderem Zusammenhang bereits vorgestern an dieser Stelle berichtet (Max und Max Online gewinnen gegen Max Magazin und max-magazin.de). Hier können Sie diese Entscheidung nachlesen.